Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
nach DGUV V2
Als Unternehmen, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt sind Sie zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft sowie eines Betriebsarztes verpflichtet. Gerne stehen wir Ihnen als externer überbetrieblicher Diesnstleister zur Verfügung.
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