Betriebsmittelprüfung

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind alle „Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können“ in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person zu überprüfen.

Wir prüfen für Sie:

  • Leitern und Tritte
  • Regalanlagen
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Kraftbetätigte Tore und Türen
  • Handhubwagen